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AGB / Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen dem Mieter, im folgenden Kunde genannt, und dem Vermieter von Immobilien@WebCore, der WebCore Internetservice & Softwareentwicklung GbR, im folgenden Anbieter genannt.

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

1. Leistungsumfang

a) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.

b) Unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen. Im Fall einer mehr als zehnprozentigen Erhöhung der Gebühren ist der Kunde zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt.

2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

a) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für den Internet-Zugang (z.B. geeignete Hardware, Modem, bzw. ISDN-Karte, etc., Telekommunikationsanschluß und Internet-Zugangs-Provider) auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und den Benutzernamen vertraulich zu halten. Von ihm ungewollte Aktivitäten über seine Zugangsberechtigung (Passwort, Benutzername) muss der Kunde selbst verantworten. Der Kunde verpflichtet sich, keine verletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder sonst wie gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßende Äußerungen zu verbreiten und zu veröffentlichen.

b) erkennbare Mängel oder Schäden sofort anzuzeigen

c) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde in der vertragsgegenständlichen Datenbank gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner persönlichen Daten (z.B. Anschrift oder Bankverbindung) dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist seiner Pflicht nachgekommen, wenn er seine Daten im Kundenbereich vom Immobilien@WebCore aktualisiert hat.

3. Sperrung von Inhalten

Wenn und soweit der Kunde das vertragsgegenständliche Datenbankmodul entgegen der Zusicherung in § 2 a) dieses Vertrages zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt , ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World-Wide-Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

4. Zahlungsbedingungen

a) Die monatliche Miete ist, beginnend mit dem 1. Tag nach der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistungen, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

b) Der Mietzins wird immer zum 1. eines jeden Monats vom Konto, welches der Kunde bei der Anmeldung angegeben hat, per Lastschrift abgebucht. Sollte die Lastschrift zurückgebucht werden, so trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten und der Anbieter ist berechtigt seine Leistungen bis zur Ausgleichung des Mietzins einzustellen.

5. Verzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen einzustellen.

6. Kündigung

a) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner monatlich kündbar. Es gilt eine Kündigungsfrist von 7 Werktagen zum Monatsende.

b) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.

c) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 2 dieses Vertrages nachhaltig verletzt.

7. Gewährleistung und Haftung

a) Der Anbieter leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur im folgenden Umfang:

  • bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
  • in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, Unvermögen und aus Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren und nicht entfernten Schadens, jedoch pro Schadensfall begrenzt auf den Betrag, der für die Nutzung der Online-Leistungen im vergangenen Monat angefallenen monatlichen Vergütung.

b) Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Werden im Rahmen der Tätigkeiten des Anbieters personenbezogene Daten verarbeitet, so wird er geltendes Datenschutzrecht beachten.
Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.

9. Schutzrechte

Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der Anbieter dürfen vom Kunden nicht beseitigt werden. Sie sind auch in erstellten Kopien der Programme aufzunehmen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) ist das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht Gerichtsstand.

11. Allgemeine Vertragsbestimmungen

a) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

b) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden Bedingungen oder Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt hätten, hätten Sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

Stand: Januar 2010.